Datenschutz durch einen externen Datenschutzbeauftragten

Erfüllen Sie die Forderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)?

Externer Datenschutzbeauftragter - Brauche ich den überhaupt?

Auch bekannt als: Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG tritt sie am 25. Mai 2018 in Kraft. Die Datenschutz-Grundverordnung. Rund 2 Jahre hatten die Betroffenen Zeit, sich auf die Anforderungen vorzubereiten. Und dann ist es wie so oft: kurz bevor eine Frist endet, kommt die Frage nach der Notwendigkeit von Maßnahmen ins Bewusstsein zurück. Zeitgleich erhöht sich die Frequenz, mit der seriöse und unseriöse Angebote, gefragt und oft auch ungefragt, an die vermeintlich Betroffenen herangetragen werden. Zeitdruck, ein für den juristischen Laien oft unverständlicher Gesetzestext und Verunsicherung, durch einseitig formulierte Werbeansprachen, machen eine objektive Entscheidung der Betroffenen nahezu unmöglich. Daher stellt sich zunächst die Frage nach dem Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung. Wer ist denn betroffen?? Was ist in welchem Fall zu veranlassen?? Was bedeutet:

  • Personenbezogene Daten
  • Auftragsverarbeitung
  • Verarbeitungstätigkeiten
  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  • Verbot mit Erlaubnisvorbehalt und Rechtmäßigkeit
  • Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen
  • Zweckbindung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Richtigkeit der Daten und Erforderlichkeit der Speicherung
  • Rechenschaftspflicht und wie komme ich dieser gegenüber den Aufsichtsbehörden nach
An der Fülle der Fragen ist erkennbar, dass eine Beratung durch einen Datenschutzfachmann bzw. eine Datenschutzfachfrau im Vorfeld durchaus hilfreich sein kann. Dadurch können Sie sicherstellen, dass es beim Umgang mit personenbezogenen Daten in ihrem Unternehmen rechtskonform zugeht. Sie schützen sich dadurch auch vor blindem Aktionismus, z. B. durch Einkauf von Leistungen, die Sie ggf. nicht benötigen.
 
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Dirk Schubert | Kohlbahn 4c | 58455 Witten